Gründung

Am 01.05.2003 wurde in der Echinger Feuerwehr die erste First-Responder-Gruppe des Landkreises Landsberg ins Leben gerufen. 

Begriffsklärung

Der Begriff First-Responder wird in vielen bayerischen Feuerwehren gleichbedeutend mit der offiziellen Bezeichnung „Ersthelfergruppe“ bzw. „Örtliche Einrichtung zur organisierten Erste Hilfe“ verwendet.

Definition

Die Definition der Ersthelfergruppen findet sich im Bayerischen Rettungsdienstgesetz, Art. 2 Abs. 15:i „Organisierte Erste Hilfe ist die nachhaltig, planmäßig und auf Dauer von einer Organisation geleistete. Erste Hilfe am Notfallort bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes. Sie ist weder Bestandteil des öffentlichen Rettungsdienstes noch dessen Ersatz, sondern dient lediglich der Unterstützung. Organisierte Erste Hilfe unterliegt nicht dem Sicherstellungsauftrag der Aufgabenträger des Rettungsdienstes. 

Organisation

Die First-Responder-Gruppe wird freiwillig durch die Feuerwehr organisiert. Die Echinger Feuerwehr ist nicht verpflichtet, eine Ersthelfergruppe zu stellen. Da aber gerade in ländlichen Bereichen häufig ein langer Anfahrtsweg durch Rettungsdienst und Notarzt vorkommt, bieten wir als Feuerwehr diesen Dienst zum Wohle der Gesundheit der Bürger in unserer Gemeinde und Umgebung an. Tätigkeitsbereich: 

  • leistet qualifizierte Erste Hilfe 
  • erkundet die Lage 
  • gibt eine qualifizierte Meldung an die Rettungsleitstelle und weist die Rettungsmittel ein 
  • überbrückt das hilfeleistungsfreie Intervall bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes 
  • unterstützt gegebenenfalls die Rettungskräfte 
  • dokumentiert den Einsatz 
Ausbildung

Die Echinger First-Responder absolvieren als Grundausbildung einen erweiterten Erste-Hilfe-Kurs (vertiefende Erste Hilfe, Grundlagen der Notfallmedizin, Umgang mit medizinischen Geräten aus dem Bereich der Notfallmedizin, …) Zusätzlich gibt es regelmäßige Fortbildungen und Zertifikate. Zudem engagieren sich in der Ersthelfergruppe auch Kameraden, die beruflich im Rettungsdienstwesen beschäftigt sind und somit eine höhere Ausbildung im Rettungsdienstwesen besitzen als grundsätzlich für die Tätigkeit in der Ersthelfergruppe erforderlich wäre (Rettungsassistenten, Rettungssanitäter)